Der Ausdruck Protest (lat.) bedeutet:
- Protestor (spätlateinisch): öffentlich als Zeuge auftreten, beweisen; öffentlich aussagen, laut verkünden
- Widerspruch, Einspruch und Demonstration/Kundgebung im privaten wie auch öffentlichen Bereich
- Wechselrecht: die öffentliche Beurkundung einer vergeblichen Präsentation des Wechsels zur Annahme oder Zahlung . Der Protest wird auf dem Wechsel oder ein mit ihm verbundenes Blatt gesetzt. Er ist an Fristen gebunden, deren Versäumung zum Verlust der Ansprüche gegen Indossanten und Aussteller des Wechsels führt. Die Ansprüche gegen den Akzeptanten bleiben bestehen.
- bezeichnet eine öffentliche Reaktion auf bestimmte Ereignisse oder Situationen: ursprünglich als Bekräftigung und Unterstützung von etwas, heute normalerweise als Ausdruck des Widerstands, der Weigerung und Gegnerschaft gebraucht. Protestierende versuchen, mit dem Protest, öffentlich und machtvoll, Einfluss ihrer Ansichten auf die öffentliche Meinung oder die herrschende Politik zu bewirken, oder in direkter Aktion Veränderungen selbst zu erzielen.




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